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Zusammensetzungs- und Designanforderungen für seismische Abstützsysteme für Gebäude-MEP-Installationen

Aufrufe: 0     Autor: Site-Editor Veröffentlichungszeit: 15.09.2026 Herkunft: Website

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Seismische Aussteifungsbaugruppen sind strukturelle Beschläge, die fest an den Hauptstrukturen des Gebäudes verankert sind und in erster Linie dafür ausgelegt sind, seismischen Belastungen standzuhalten. Eine komplette Baugruppe besteht aus Ankern, verstärkten Hängestangen, seismischen Verbindungskomponenten, seitlichen seismischen Streben, längsgerichteten seismischen Streben und Rohrverbindungskomponenten.

Komponentenformulare und allgemeine Anforderungen

1. Anker

Anker dienen als Verbindungselemente zur Verbindung seismischer Aussteifungssysteme mit Gebäudeuntergründen aus Beton oder Stahl. Es handelt sich um nachträglich eingebaute Hinterschnittanker mit mechanischer Verriegelungswirkung; Normale Spreizdübel sind nicht zulässig.

Es stehen zwei Haupttypen von Hinterschnittankern zur Verfügung. Bei der ersten handelt es sich um formgebundene Hinterschnittanker, bei denen spezielle Bohrer vor dem Einbau des Ankers hinterschnittene Löcher vorformen. Bei der zweiten handelt es sich um selbstunterschnittene Anker, die mit harten Schneidklingen ausgestattet sind. Das Ausbilden von Hinterschneidungslöchern und das Aufweiten des Ankers werden während der Installation gleichzeitig durchgeführt.

2. Seismische Verbindungskomponenten

Erdbebenverbindungskomponenten sind Zwischenformstücke, die Anker mit rohrleitungsseitigen Beschlägen verbinden. Die Blechdicke dieser Bauteile muss mindestens 5 mm betragen und die Oberflächen müssen feuerverzinkt sein.

3. Seismische Diagonalstreben

Seismische Diagonalstreben übertragen horizontale seismische Kräfte von Rohrleitungen auf Gebäudeprimärstrukturen. Parallel zum Rohrleitungsquerschnitt installierte Streben werden als seitliche seismische Streben definiert, während diejenigen, die senkrecht zum Rohrleitungsquerschnitt installiert werden, als seismische Längsstreben definiert werden. Der für Diagonalstreben verwendete Schienenstahl muss eine Mindestwandstärke von 2 mm aufweisen.

4. Rohrverbindungskomponenten

Rohrverbindungselemente klemmen Rohrleitungen sicher und verhindern ungewollte Verschiebungen. Es werden drei gängige Konfigurationen verwendet: Rohrklemmentyp, U-Klemmentyp und Ω-Klemmentyp.

5. Verstärkte Hängestangen

Verstärkte Hängestangenanordnungen klemmen die tragenden Haupthängestangen fest, um die Biegefestigkeit und Gesamtstabilität zu verbessern. Eine Verstärkung mit U-Stahl muss erfolgen, wenn das Schlankheitsverhältnis der Gewindestangen der Primäraufhängung 100 übersteigt oder wenn das Schlankheitsverhältnis der Diagonalstrebenelemente 200 übersteigt.

Designspezifikationen

1. Bereich, der die Installation einer seismischen Abstützung erfordert

▪ Wasserversorgungs-, Warmwasser- und Brandschutzleitungen

Innenwasserversorgungs-, Warmwasser- und Brandschutzleitungen ab Nennweite DN65 müssen mit einer erdbebensicheren Abstützung ausgestattet sein.

– Für starr verbundene Metallrohre: Der maximal zulässige Abstand beträgt 12 m für die Queraussteifung und 24 m für die Längsaussteifung.

– Für nichtmetallische Rohre, Verbundrohre oder metallische Rohre mit flexiblen Verbindungen: Der maximal zulässige Abstand beträgt 6 m für die Queraussteifung und 12 m für die Längsaussteifung.

▪ Lüftungs- und Rauchabzugsleitungen

Für rechteckige Kanäle mit einer Querschnittsfläche von ≥ 0,38 m² und runde Kanäle mit einem Durchmesser von ≥ 0,7 m ist eine seismische Abstützung vorzusehen. Für Rauchschutz-, Rauchabzugs- und Notlüftungskanäle und zugehörige Geräte ist unabhängig von deren Abmessungen eine seismische Sicherung vorgeschrieben. Für hängende Lüftungsgeräte, Ventilatoren und andere Geräte mit einem Gewicht von mehr als 1,8 kN muss eine seismische Abstützung angebracht werden.

– Bei Kanälen aus starrem Material beträgt der maximal zulässige Abstand 9 m bei Queraussteifung und 18 m bei Längsaussteifung.

– Für nichtmetallische Kanäle: Der maximal zulässige Abstand beträgt 4,5 m für die Queraussteifung und 9 m für die Längsaussteifung.

Rohre innerhalb kritischer Gerätezonen, einschließlich Kesselräumen, Kühlanlagen und Wärmetauscherstationen, müssen ebenfalls mit einer seismischen Abstützung ausgestattet sein.

▪ Gasleitungen

Gasleitungen mit einem Innendurchmesser ≥ 25 mm müssen durch seismische Abstützung geschützt werden. Der maximal zulässige Abstand beträgt 6 m bei Queraussteifung und 12 m bei Längsaussteifung.

▪ Elektrische Systeme

Für elektrische Leitungen mit einem Innendurchmesser ≥ 60 mm sowie für Kabelleitern, Kabelrinnen und Sammelkanäle mit einem Stückgewicht ≥ 150 N/m ist eine seismische Sicherung erforderlich. Bei metallischen Elektrobauteilen beträgt der maximal zulässige Abstand 12 m bei Queraussteifung und 24 m bei Längsaussteifung.

2. Auslegungsregeln für die Erdbebensicherung

Jedes horizontale Rohrsegment muss an beiden Enden mit seitlichen seismischen Streben ausgestattet sein. Zusätzliche seitliche Zwischenstreben müssen hinzugefügt werden, wenn der Abstand zwischen zwei seitlichen Streben den zulässigen Höchstabstand überschreitet. Seitliche seismische Stützen müssen innerhalb von 0,6 m von den Rohrbogenabschnitten installiert werden. Auf beiden Seiten der flexiblen Kompensatoren und Dehnungsfugen müssen sowohl laterale als auch longitudinale seismische Streben angebracht werden.

Jede gerade horizontale Rohrstrecke muss mindestens eine erdbebensichere Längsaussteifung haben; Generell wird eine bidirektionale Erdbebenaussteifung empfohlen. Zusätzliche Längsstreben müssen nacheinander eingefügt werden, sobald die Spannweite zwischen benachbarten Längsstreben den maximal zulässigen Abstand überschreitet.

Klassifizierung seismischer Abstützungskonfigurationen

1. Einzelstab-Erdbebensicherung

Die erdbebensichere Einzelstabaussteifung besteht aus einem primär tragenden Aufhänger und seismischen Diagonalstreben. Es wird häufig für Wasserversorgungs-, Brandschutz- und Gasleitungen verwendet. Wenn zwei oder mehr Rohrleitungen nebeneinander verlaufen, kann eine Portalaussteifung eingesetzt werden.

Bei horizontalen Rohren, die an Steigleitungen angeschlossen sind, muss die erste seismische Stütze innerhalb von 0,6 m von der Steigleitungsverbindung entfernt angeordnet werden. Wenn die Höhe der Steigleitung 1,8 m übersteigt, müssen sowohl an der oberen als auch an der unteren Position vierseitige erdbebensichere Abstützungen angebracht werden. Wenn die Höhe der Steigleitung mehr als 7,6 m beträgt, muss eine zusätzliche erdbebensichere Zwischenaussteifung angebracht werden.

2. Seismische Abstützung im Portal-Stil

Die seismische Aussteifung im Portalstil besteht aus zwei oder mehr tragenden Aufhängern, Querträgern und seismischen Diagonalstreben. Diese Konfiguration wird häufig für Kabelrinnen, Sammelschienen, Klimakanäle und Rauchabzugssysteme verwendet. Jede Portalbaugruppe muss mindestens eine seitliche seismische Strebe und zwei longitudinale seismische Streben umfassen.

3. Kombinierte Erdbebensicherung

Kombinierte seismische Abstützungslösungen kommen bei Installationszonen mit mehreren überlappenden Versorgungsleitungen zum Einsatz.

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